Grundversorgung trotz Schufa

Grundversorgung trotz Schufa

Grundversorgung trotz Schufa: Muss der Grundversorger Dich beliefern?

Zum Strom trotz Schufa

Ein negativer Schufa-Eintrag verhindert die Grundversorgung grundsätzlich nicht. Der örtliche Grundversorger ist nach § 36 EnWG verpflichtet, Haushaltskunden zu seinen allgemeinen Bedingungen und Preisen zu versorgen. Eine Ablehnung kommt nur in gesetzlichen Ausnahmefällen infrage, insbesondere wenn die Versorgung für den Grundversorger wirtschaftlich unzumutbar wäre.

Wichtig ist die Ursache Deiner Situation. Ein negativer Schufa-Eintrag aus einem anderen Vertrag, offene Stromschulden bei einem früheren Anbieter und neue Zahlungsrückstände beim Grundversorger haben unterschiedliche Folgen.

Die Grundversorgung sichert deshalb häufig die Energiebelieferung, wenn ein Sondertarif wegen Bonität nicht zustande kommt. Du musst dort aber nicht dauerhaft bleiben. Ein späterer Wechsel in einen anderen Stromtarif ist grundsätzlich möglich.

Bekommst Du Grundversorgung trotz negativer Schufa?

Ja, eine negative Schufa schließt die Grundversorgung grundsätzlich nicht aus. Für den örtlichen Grundversorger gelten andere rechtliche Vorgaben als für einen frei gewählten Stromanbieter mit Sondertarif.

Der Kern steht in § 36 EnWG: Der Grundversorger muss Haushaltskunden grundsätzlich zu seinen veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen mit Energie versorgen.

Ein negativer Schufa-Eintrag verhindert die Grundversorgung grundsätzlich nicht

Bei einem klassischen Sondertarif kann der Anbieter vor Vertragsabschluss prüfen, ob er Deinen Antrag annimmt. Dazu kann eine Bonitätsprüfung gehören. Der Grundversorger unterliegt dagegen einer gesetzlichen Versorgungspflicht.

Das bedeutet praktisch: Wurde Dein Antrag bei einem anderen Stromanbieter wegen Bonität abgelehnt, kann die Grundversorgung die weitere Stromversorgung sichern. Ein negativer Schufa-Eintrag allein bedeutet deshalb noch nicht, dass Du keinen Stromvertrag beim Grundversorger bekommen kannst.

Warum gelten für den Grundversorger andere Regeln als für Sondertarife?

Der Unterschied liegt im Zweck der beiden Vertragsarten. Ein Sondertarif ist ein frei angebotenes Produkt eines Energieversorgers. Der Grundversorger übernimmt zusätzlich eine gesetzlich definierte Versorgungsfunktion für Haushaltskunden in seinem Netzgebiet.

Deshalb kann ein Sondervertragsanbieter Deinen Antrag anhand seiner eigenen Annahmekriterien ablehnen. Beim Grundversorger reicht diese allgemeine Vertragsfreiheit nicht aus, um die gesetzliche Versorgungspflicht zu umgehen.

Schufa und Zahlungsfähigkeit sind trotzdem nicht bedeutungslos

Die Grundversorgung ist kein Freibrief für unbezahlte Stromrechnungen. Wenn konkrete Gründe dafür sprechen, dass ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird, kann der Grundversorger unter den Voraussetzungen der StromGVV eine Vorauszahlung verlangen.

Ist eine Vorauszahlung nicht möglich oder wird sie abgelehnt, kann außerdem eine angemessene Sicherheitsleistung relevant werden.

Was bedeutet die Versorgungspflicht nach § 36 EnWG?

§ 36 EnWG verpflichtet den Grundversorger, Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Strom beziehungsweise Gas zu versorgen. Genau diese Vorschrift ist die rechtliche Grundlage, wenn es um Grundversorgung trotz Schufa geht.

Die Versorgungspflicht hat allerdings Grenzen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, wer geschützt wird und wann eine Ausnahme möglich ist.

Wer gilt als Haushaltskunde?

Haushaltskunden sind insbesondere Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den eigenen Haushalt beziehen. Auch bestimmte kleinere berufliche oder gewerbliche Verbräuche können unter die gesetzliche Definition fallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für die typische private Wohnung ist die Einordnung meist unkompliziert: Strom wird für den eigenen Haushalt aus dem Niederspannungsnetz bezogen.

Wer ist der Grundversorger?

Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die gesetzliche Grundversorgung durchführt. Welches Unternehmen das ist, hängt von Deinem Wohnort beziehungsweise Netzgebiet ab.

Grundversorger und Netzbetreiber müssen dabei nicht dasselbe Unternehmen sein. Der Netzbetreiber betreibt das Stromnetz. Der Grundversorger liefert die Energie im Rahmen der Grundversorgung.

Was muss der Grundversorger leisten?

Der Grundversorger muss seine allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preise öffentlich bekannt geben und im Internet veröffentlichen. Haushaltskunden werden zu diesen Bedingungen versorgt, soweit die gesetzliche Grundversorgungspflicht besteht.

Damit gibt es für die Grundversorgung einen öffentlich nachvollziehbaren Rahmen. Du musst also keinen individuell ausgehandelten Sondertarif bekommen, hast aber grundsätzlich Zugang zur gesetzlich vorgesehenen Versorgung.

Wo liegen die Grenzen der Versorgungspflicht?

§ 36 EnWG nennt eine wichtige Ausnahme: Die Pflicht besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist.

Die Bundesnetzagentur weist zugleich darauf hin, dass für eine solche Unzumutbarkeit hohe Hürden bestehen. Eine pauschale Aussage wie „negative Schufa gleich wirtschaftlich unzumutbar“ lässt sich daraus nicht ableiten.

Darf der Grundversorger Dich wegen Schufa ablehnen?

Darf der Grundversorger Dich wegen Schufa ablehnen?

Eine schlechte Schufa allein ist grundsätzlich kein ausreichender Grund, um die gesetzliche Grundversorgung pauschal zu verweigern. Der Grundversorger kann die Belieferung nach Angaben der Bundesnetzagentur ablehnen, wenn sie ihm aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Damit kommt es auf die konkrete Situation an. Ein allgemeiner negativer Bonitätseintrag ist etwas anderes als bereits bestehende, konkrete Zahlungsausfälle gegenüber demselben Versorger.

Eine schlechte Schufa allein reicht grundsätzlich nicht aus

Die Grundversorgungspflicht würde ihren Zweck verfehlen, wenn jeder negative Auskunfteieintrag automatisch zur Ablehnung führen könnte. § 36 EnWG stellt deshalb auf die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Versorgung ab.

Das ist auch der praktische Unterschied zu vielen Sondertarifen. Dort entscheidet der Anbieter im Rahmen seiner Vertragsbedingungen, ob Dein Bonitätsprofil akzeptiert wird.

Wann eine Ablehnung trotzdem möglich sein kann

Eine Ablehnung kann in Betracht kommen, wenn der Grundversorger die Versorgung im konkreten Fall aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Wie dieser Ausnahmefall zu bewerten ist, hängt von den Umständen ab.

Zusätzlich kennt § 36 EnWG besondere Konstellationen während einer Ersatzversorgung. Deshalb sollte eine Ablehnung immer anhand des konkreten Vertrags- und Versorgungssachverhalts geprüft werden.

Bestehende Schulden beim Grundversorger sind eine andere Situation

Wenn Du bereits offene Forderungen bei genau diesem Grundversorger hast, besteht ein direkter Bezug zu Deiner bisherigen Zahlungsweise im Energievertrag. Das unterscheidet sich von einem negativen Schufa-Eintrag, der beispielsweise aus einem Mobilfunkvertrag stammt.

Auch dann sollte nicht automatisch angenommen werden, dass jede Grundversorgung ausgeschlossen ist. Vorauszahlung, Sicherheitsleistung, bestehende Rückstände und eine mögliche wirtschaftliche Unzumutbarkeit müssen getrennt geprüft werden.

Was solltest Du bei einer Ablehnung tun?

Bitte den Grundversorger um eine nachvollziehbare Einordnung, warum keine Grundversorgung zustande kommen soll. Prüfe außerdem, ob Du tatsächlich den zuständigen Grundversorger kontaktiert hast und welche Art der Versorgung aktuell an Deiner Lieferstelle besteht.

Wenn die Ablehnung unklar bleibt, kann Verbraucherberatung sinnvoll sein. Allgemeine Gründe für gescheiterte Stromverträge findest Du zusätzlich unter Stromvertrag abgelehnt.

Schufa, Stromschulden und neue Zahlungsrückstände sind drei verschiedene Fälle

Viele Probleme entstehen schon bei der Einordnung. „Ich habe schlechte Bonität“ sagt noch nicht, ob tatsächlich Stromschulden bestehen und welcher Energieversorger davon betroffen ist.

Für die Grundversorgung solltest Du drei Situationen sauber auseinanderhalten.

Situation Was bedeutet das für die Grundversorgung? Was zusätzlich wichtig ist
Allgemeiner negativer Schufa-Eintrag Grundversorgung grundsätzlich möglich Gesetzliche Versorgungspflicht und mögliche Zahlungsbedingungen prüfen
Schulden beim früheren Stromanbieter Alte Forderung und aktuelle Grundversorgung getrennt betrachten Altschulden bleiben bestehen
Schulden beim aktuellen Grundversorger Direkter Bezug zum laufenden Versorgungsverhältnis Zahlungsregelung und Versorgungssituation klären
Neue Zahlungsrückstände in der Grundversorgung Laufende Belieferung kann gefährdet werden Sperrvoraussetzungen und Abwendungsvereinbarung prüfen

Fall 1: Allgemeiner negativer Schufa-Eintrag

Ein negativer Eintrag kann aus vielen Vertragsbereichen stammen. Für die Grundversorgung ist zunächst wichtig, dass die gesetzliche Versorgungspflicht nicht an einen perfekten Schufa-Score geknüpft ist.

Wenn Du verstehen möchtest, wie Stromanbieter Bonitätsinformationen normalerweise nutzen, findest Du die ausführliche Erklärung unter Bonitätsprüfung beim Stromanbieter.

Fall 2: Stromschulden bei einem früheren Energieversorger

Offene Stromschulden bei einem früheren Anbieter bleiben als Forderung bestehen. Die aktuelle Versorgung muss trotzdem separat betrachtet werden.

Ein neuer Vertrag oder die Grundversorgung löschen diese Altschulden nicht. Wie beide Ebenen zusammenhängen, erklären wir unter Strom trotz Stromschulden.

Fall 3: Neue Zahlungsrückstände beim Grundversorger

Neue unbezahlte Abschläge während der Grundversorgung betreffen unmittelbar Dein laufendes Vertragsverhältnis. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann daraus später eine Stromsperre entstehen.

Für diesen Fall gelten inzwischen detaillierte Vorgaben zu Zahlungsrückstand, Sperrandrohung, Fristen und Verhältnismäßigkeit.

Was passiert beim Einzug oder Umzug ohne Stromvertrag?

Was passiert beim Einzug oder Umzug ohne Stromvertrag?

Ziehst Du in eine Wohnung ein und nutzt dort Strom, ohne vorher einen anderen Liefervertrag abgeschlossen zu haben, kommt in der typischen Einzugssituation durch die Stromentnahme automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande. Die Bundesnetzagentur nennt als einfaches Beispiel das Einschalten des Lichts.

Gerade bei negativer Schufa ist das praktisch relevant, wenn vor dem Einzug kein Sondertarif bestätigt wurde.

Durch die Stromentnahme kann der Grundversorgungsvertrag entstehen

§ 2 StromGVV regelt, dass ein Grundversorgungsvertrag auch durch die tatsächliche Entnahme von Strom zustande kommen kann. Du solltest dem Grundversorger die Stromentnahme unverzüglich mitteilen.

Warte deshalb nach dem Einzug nicht darauf, dass irgendwann automatisch eine Rechnung an die richtige Person kommt.

Welche Daten solltest Du beim Einzug melden?

Notiere beim Übergabetermin mindestens die Zählernummer, den Zählerstand und das Einzugsdatum. Dazu kommen Dein Name und die vollständige Lieferadresse.

Ein Foto des Zählerstands beziehungsweise ein Übergabeprotokoll hilft später, Deinen Verbrauch zeitlich sauber vom Vormieter zu trennen.

Schulden des Vormieters musst Du nicht übernehmen

Die StromGVV stellt ausdrücklich klar, dass der Abschluss eines Grundversorgungsvertrags nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass Zahlungsrückstände eines vorherigen Anschlussnutzers beglichen werden.

Das ist bei einem Einzug wichtig. Alte Forderungen des Vormieters gehören nicht in Deinen neuen Grundversorgungsvertrag.

Ein späterer Anbieterwechsel wirkt nicht rückwirkend

Möchtest Du nach dem Einzug zu einem anderen Stromanbieter wechseln, gilt der neue Vertrag für die Zukunft. Eine bereits entstandene Grundversorgung lässt sich nicht nachträglich rückwirkend einem später gewählten Anbieter zuordnen.

Deshalb lohnt es sich, einen gewünschten Sondertarif möglichst vor dem tatsächlichen Einzug abzuschließen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?

Grundversorgung und Ersatzversorgung werden häufig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Situationen abdecken. In beiden Fällen kann der örtliche Grundversorger Energie liefern, der rechtliche Anlass ist aber ein anderer.

Merkmal Grundversorgung Ersatzversorgung
Typischer Anlass Haushaltskunde nutzt Energie ohne anderen Sondervertrag Verbrauch kann vorübergehend keinem konkreten Lieferverhältnis zugeordnet werden
Vertragscharakter regulärer Grundversorgungsvertrag gesetzliche Auffangversorgung
Dauer bis zur Kündigung beziehungsweise Beendigung höchstens drei Monate
Wechsel Grundversorgungsvertrag mit zwei Wochen Frist kündbar jederzeit durch neuen Liefervertrag beendbar
Preise allgemeine Grundversorgungspreise eigene Ersatzversorgungspreise möglich

Was ist Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist das reguläre gesetzliche Versorgungsverhältnis für Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet. Sie kann beispielsweise beim Einzug entstehen, wenn Du Strom nutzt und vorher keinen anderen Liefervertrag abgeschlossen hast.

Was ist Ersatzversorgung?

Ersatzversorgung greift als gesetzliche Auffanglösung, wenn Dein Energieverbrauch keinem bestimmten Lieferanten oder Liefervertrag zugeordnet werden kann. Das kann beispielsweise passieren, wenn ein bisheriger Lieferant sein Recht zur Netznutzung verliert.

Für die Ersatzversorgung musst Du keinen eigenen Vertrag abschließen. Sie beginnt mit der entsprechenden Zuordnung durch den Netzbetreiber.

Wie lange dauert die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Während dieser Zeit kannst Du jederzeit einen neuen Lieferanten beauftragen.

Die Preise der Ersatzversorgung können von den Preisen der Grundversorgung abweichen und dürfen häufiger geändert werden.

Warum solltest Du Deinen aktuellen Versorgungsstatus kennen?

Der Status beeinflusst Preise, Dauer und die nächsten Schritte. Wenn Du ein Schreiben mit dem Begriff „Ersatzversorgung“ erhältst, solltest Du deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass Du bereits einen normalen Grundversorgungsvertrag hast.

Ist Grundversorgung trotz Schufa teurer?

Die Schufa selbst macht den Grundversorgungstarif nicht teurer. Der Grundversorger veröffentlicht allgemeine Preise, die für die Grundversorgung im jeweiligen Gebiet gelten.

Im Vergleich zu verfügbaren Sondertarifen kann die Grundversorgung jedoch teurer sein. Das lässt sich nicht pauschal für jeden Ort und jeden Zeitpunkt sagen.

Die Preise hängen vom örtlichen Grundversorger ab

Grundversorgung ist regional organisiert. Deshalb gibt es keinen einheitlichen bundesweiten Strompreis für Haushalte in der Grundversorgung.

Prüfe auf der Website Deines Grundversorgers den aktuellen Arbeitspreis, den Grundpreis und die allgemeinen Vertragsbedingungen.

Was bedeuten Arbeitspreis und Grundpreis?

Der Arbeitspreis wird für die tatsächlich verbrauchten Kilowattstunden berechnet. Der Grundpreis fällt unabhängig vom konkreten Stromverbrauch an und deckt feste Bestandteile des Tarifs ab.

Für einen sinnvollen Vergleich brauchst Du deshalb beide Werte und Deinen ungefähren Jahresverbrauch.

Ein Sondertarif kann günstiger sein

Auf dem freien Markt können Tarife mit niedrigeren Gesamtkosten verfügbar sein. Dort kann allerdings wieder eine Bonitätsprüfung stattfinden. Ein preislich interessanter Tarif hilft Dir wenig, wenn der Anbieter Deinen Antrag nicht annimmt.

Vergleiche deshalb immer Kosten und tatsächliche Abschlussmöglichkeit.

Kann der Strom trotz Grundversorgung gesperrt werden?

Ja, auch in der Grundversorgung kann es bei neuen Zahlungsrückständen unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu einer Stromsperre kommen. Die gesetzliche Versorgungspflicht bedeutet nicht, dass Strom unabhängig von späteren Zahlungen dauerhaft geliefert werden muss.

Hier wird die Trennung zwischen negativer Schufa und neuen Stromschulden besonders deutlich.

Neue Zahlungsrückstände können ein Sperrverfahren auslösen

Wenn laufende Abschläge oder Stromrechnungen nicht bezahlt werden, kann der Grundversorger unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Sperrverfahren einleiten. Dafür gelten klare Anforderungen an Höhe des Rückstands, Androhung, Fristen und Verhältnismäßigkeit.

Die vollständigen aktuellen Voraussetzungen findest Du unter Stromsperre.

Bei einer Sperrandrohung gibt es die Abwendungsvereinbarung

Für Haushaltskunden in der Grundversorgung gibt es mit der Abwendungsvereinbarung ein besonderes Instrument. Dabei werden die Rückstände über einen zinsfreien Ratenplan zurückgeführt und die laufende Versorgung kann bei Einhaltung der Vereinbarung fortgesetzt werden.

Wichtig ist dabei, dass neben der Rate auch die laufenden Abschläge bezahlt werden müssen.

Kann der Grundversorger Vorkasse oder eine Kaution verlangen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Grundversorger Vorauszahlungen oder eine Sicherheitsleistung verlangen. Die Regeln dafür stehen in §§ 14 und 15 StromGVV.

Das bedeutet zugleich, dass solche Zahlungsbedingungen nicht beliebig verlangt werden können.

Wann kann eine Vorauszahlung verlangt werden?

Der Grundversorger darf Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.

Der Kunde muss verständlich über Beginn, Höhe, Grund und die Voraussetzungen für den Wegfall der Vorauszahlung informiert werden.

Mehr zu diesem Zahlungsmodell findest Du unter Strom mit Vorkasse.

Wann kann eine Sicherheitsleistung verlangt werden?

Ist der Kunde zu einer zulässigen Vorauszahlung nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Grundversorger eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Eine Barsicherheit muss nach den gesetzlichen Regeln verzinst werden.

Wenn die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung später entfallen, muss auch die Sicherheit unverzüglich zurückgegeben werden.

Die Details behandeln wir unter Stromanbieter mit Kaution.

Warum solltest Du die Zahlungsbedingungen genau prüfen?

Vorauszahlung und Kaution belasten Dein verfügbares Geld unterschiedlich. Bei Vorauszahlung finanzierst Du künftigen Verbrauch vor. Eine Kaution bindet zusätzlich Geld als Sicherheit.

Prüfe deshalb, welcher Betrag verlangt wird, wie er berechnet wurde und unter welchen Bedingungen die Vorauszahlung beziehungsweise Sicherheit wieder entfällt.

Wie kommst Du wieder aus der Grundversorgung heraus?

Die Grundversorgung muss keine dauerhafte Lösung sein. Du kannst grundsätzlich jederzeit prüfen, ob ein anderer Anbieter einen passenden Sondertarif anbietet.

Der Grundversorgungsvertrag selbst ist vergleichsweise flexibel kündbar.

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen

Nach § 20 StromGVV kannst Du einen Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Für die Kündigung fallen keine besonderen Wechselentgelte an.

In der Praxis übernimmt der neue Anbieter häufig die Formalitäten des Lieferantenwechsels.

Der neue Anbieter kann Deine Bonität prüfen

Beim Wechsel in einen Sondertarif gelten wieder die Annahmekriterien des gewählten Energieversorgers. Eine Bonitätsprüfung beim Stromanbieter kann deshalb erneut relevant werden.

Das Ergebnis muss nicht bei jedem Anbieter gleich ausfallen.

Eine Ablehnung des Sondertarifs beendet die Grundversorgung nicht automatisch

Wenn ein neuer Anbieter Deinen Antrag nicht annimmt, solltest Du zuerst prüfen, ob Dein bestehender Grundversorgungsvertrag noch läuft. Ein gescheiterter neuer Antrag beendet diesen Vertrag nicht von selbst.

Die möglichen Ursachen findest Du unter Stromvertrag abgelehnt.

Wann lohnt sich der Wechsel finanziell?

Vergleiche die erwarteten Jahreskosten, Vertragslaufzeit, Preisbedingungen und Zahlungsweise. Ein hoher Neukundenbonus sollte nicht der einzige Grund für einen Wechsel sein.

Wenn ein günstigerer Sondertarif trotz Bonität für Dich erreichbar ist, kann die Grundversorgung damit zu einer vorübergehenden Lösung werden.

Welche Alternativen gibt es bei schlechter Bonität?

Wenn ein klassischer Sondertarif nicht zustande kommt, gibt es neben der Grundversorgung weitere Vertragsmodelle. Welche davon tatsächlich angeboten werden, hängt vom jeweiligen Stromanbieter ab.

Vorkasse

Bei einem Vorkassemodell bezahlst Du künftige Energielieferungen vorab. Das kann das Zahlungsausfallrisiko für den Anbieter reduzieren, bindet bei Dir aber Geld im Voraus.

Strom mit Vorkasse

Kaution

Bei einem Tarif mit Kaution hinterlegst Du eine Sicherheit. Vor Vertragsabschluss solltest Du Höhe, Rückzahlungsbedingungen und mögliche Risiken prüfen.

Stromanbieter mit Kaution

Prepaid-Strom

Bei Prepaid-Strom wird Energie über vorhandenes Guthaben genutzt. Solche Modelle sind nicht überall verfügbar und können besondere technische Voraussetzungen haben.

Prepaid-Stromtarife und Stromzähler

Weitere Möglichkeiten rund um Stromverträge bei negativer Bonität findest Du auf der Startseite unter Stromanbieter trotz Schufa.

Wie findest Du Deinen Grundversorger?

Der zuständige Grundversorger hängt von Deinem Netzgebiet ab. Wenn Du nicht weißt, welches Unternehmen für Deine Adresse zuständig ist, kannst Du diese Information über den örtlichen Netzbetreiber beziehungsweise die veröffentlichten Grundversorgungsinformationen ermitteln.

Netzbetreiber und Grundversorger sind unterschiedliche Rollen

Der Netzbetreiber kümmert sich um das örtliche Stromnetz. Der Grundversorger verkauft Dir Energie im Rahmen des Grundversorgungsvertrags.

In manchen Regionen können beide Rollen zu verbundenen Unternehmen gehören. Rechtlich und organisatorisch solltest Du sie trotzdem auseinanderhalten.

Welche Daten brauchst Du für die Anmeldung?

Halte Name, Lieferadresse, Einzugsdatum, Zählernummer und Zählerstand bereit. Wenn Dir die Marktlokations-ID vorliegt, kann auch sie bei der eindeutigen Zuordnung der Lieferstelle helfen.

Bei einem Einzug solltest Du den Zählerstand möglichst direkt bei der Wohnungsübergabe dokumentieren.

Was solltest Du tun, wenn die Grundversorgung nicht funktioniert?

Wenn ein Grundversorger die Aufnahme ablehnt oder die Zuordnung Deiner Lieferstelle unklar bleibt, solltest Du strukturiert vorgehen. So lässt sich schneller erkennen, ob ein rechtliches, vertragliches oder technisches Problem vorliegt.

  1. Zuständigkeit prüfen: Ist das Unternehmen tatsächlich der Grundversorger an Deiner Lieferstelle?
  2. Versorgungsart klären: Besteht bereits Grundversorgung oder Ersatzversorgung?
  3. Ablehnungsgrund erfragen: Lass Dir erklären, warum keine Belieferung erfolgen soll.
  4. Schuldenlage trennen: Allgemeine Schufa, eigene Stromschulden und Schulden eines Vormieters auseinanderhalten.
  5. Zahlungsbedingungen prüfen: Wurde Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangt?
  6. Bei Streit Beratung nutzen: Verbraucherberatung oder weitere fachliche Hilfe einschalten.

Schulden eines Vormieters sind kein Ablehnungsgrund für Deinen neuen Vertrag

§ 2 StromGVV ist hier eindeutig: Der Abschluss Deines Grundversorgungsvertrags darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Du Zahlungsrückstände eines vorherigen Anschlussnutzers begleichst.

Falls solche Forderungen auftauchen, solltest Du Einzugsdatum und Zählerstand belegen und der Zuordnung widersprechen.

Eigene frühere Stromschulden solltest Du separat klären

Eigene offene Forderungen sind eine andere Situation. Prüfe, welcher Vertrag betroffen ist und wer aktuell Gläubiger ist. Gleichzeitig sollte geklärt werden, wie Deine heutige Versorgung rechtlich eingeordnet ist.

Fazit: Negative Schufa und Grundversorgung getrennt betrachten

Eine negative Schufa verhindert die Grundversorgung grundsätzlich nicht. § 36 EnWG verpflichtet den örtlichen Grundversorger, Haushaltskunden zu seinen allgemeinen Bedingungen und Preisen zu versorgen. Eine gesetzliche Ausnahme besteht insbesondere bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, für die nach Einschätzung der Bundesnetzagentur hohe Hürden gelten.

Für Deine konkrete Situation macht es einen großen Unterschied, ob lediglich ein negativer Schufa-Eintrag besteht, ob Du alte Stromschulden hast oder ob während der laufenden Grundversorgung neue Zahlungsrückstände entstehen.

Die Grundversorgung kann außerdem mit Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verbunden werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Und sie muss nicht dauerhaft Deine einzige Option bleiben. Ein Wechsel in einen Sondertarif ist mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen grundsätzlich möglich.

Häufige Fragen zur Grundversorgung trotz Schufa

Bekomme ich trotz negativer Schufa Grundversorgung?

Ja, ein negativer Schufa-Eintrag verhindert die Grundversorgung grundsätzlich nicht. Der örtliche Grundversorger unterliegt für Haushaltskunden der gesetzlichen Versorgungspflicht nach § 36 EnWG. Eine Ausnahme kann insbesondere bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit bestehen.

Darf der Grundversorger mich wegen Schufa ablehnen?

Eine negative Schufa allein bedeutet nicht automatisch, dass der Grundversorger Dich ablehnen darf. Nach § 36 EnWG kann die Versorgung insbesondere dann verweigert werden, wenn sie dem Grundversorger aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Die Bundesnetzagentur weist auf hohe Hürden für diese Ausnahme hin.

Was passiert bei Stromschulden beim Grundversorger?

Eigene Stromschulden beim Grundversorger sollten separat vom allgemeinen Schufa-Eintrag betrachtet werden. Offene Forderungen bleiben bestehen. Bei neuen Zahlungsrückständen während der Grundversorgung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Zahlungsregelungen und später auch ein Sperrverfahren relevant werden.

Ist Grundversorgung immer teurer als ein Sondertarif?

Nein, pauschal lässt sich das nicht sagen. Die Preise unterscheiden sich regional und verändern sich im Zeitverlauf. In vielen Situationen können Sondertarife günstiger sein. Vergleiche deshalb Arbeitspreis, Grundpreis und erwartete Jahreskosten.

Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?

Die Grundversorgung ist ein reguläres gesetzliches Versorgungsverhältnis für Haushaltskunden. Ersatzversorgung ist eine vorübergehende Auffangversorgung, wenn ein Energieverbrauch keinem konkreten Lieferverhältnis zugeordnet werden kann. Sie dauert maximal drei Monate.

Kann ich später aus der Grundversorgung in einen anderen Tarif wechseln?

Ja. Den Grundversorgungsvertrag kannst Du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bei einem neuen Sondertarif kann der Anbieter allerdings wieder eine Bonitätsprüfung durchführen und Deinen Antrag nach seinen Annahmekriterien prüfen.